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Sicherheitsdatenblätter (SDS) gemäß CLP-Verordnung (Chemikalienverordnung)

Sicherheitsdatenblätter dienen der Gefahrenkommunikation, beispielsweise zur sicheren Handhabung, dem Transport oder der Lagerung und für sie gelten die Vorgaben der Chemikalienverordnung (CLP-Verordnung). Unsere Experten erstellen für Sie Sicherheitsdatenblätter für Ihre Kosmetika, Tierkosmetika und Wasch- und Reinigungsmittel. Kosmetika sind zwar von der CLP-Verordnung ausgenommen, dennoch werden in bestimmten Fällen Sicherheitsdatenblätter benötigt.

Beratung und Absicherung von Tierkosmetika

Tierkosmetika fallen nicht unter die EU-Kosmetikverordnung. Vielmehr gilt das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG), das Chemikalienrecht wie die CLP-Verordnung, die Bedarfsgegenständeverordnung. Bei reinigenden Mitteln ist auch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und die EU-Detergenzienverordnung zu beachten.

Gerne erstellen wir Sicherheitsdatenblätter für Ihr Produkt und beraten Sie zur Absicherung und richtigen Kennzeichnung, UFI-Nummern und PCN-Meldungen.

Beratung und Absicherung von Wasch- und Reinigungsmitteln

Auch bei der Absicherung von Wasch- und Reinigungsmitteln spielt das Sicherheitsdatenblatt eine zentrale Rolle. Wir beraten Sie außerdem zu Themen wie Produktkennzeichnung, Datenblätter für die Öffentlichkeit, UFI-Nummern und Durchführung von PCN-Meldungen.

Fachkompetenz und langjährige Erfahrung

Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Bereich der Sicherheitsdatenblätter (SDS), Tierkosmetik und Wasch- und Reinigungsmitteln. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Produkte den höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.

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